KfW-Schnellkredit 2020

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen, Sebständige und Freiberufler den  KfW-Schnellkredit 2020 beantragen.

Das Wichtigste zum Schnellkredit:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten.
  • Für Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind.
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW.
  • Keine Risikoprüfung durch Ihre Bank.
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe.
    • Maximal 300.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) mit bis einschließlich 10 Beschäftigten (einschl. des Unternehmers) des antragstellenden Unternehmens
    • Maximal 500.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) mit mehr als 10 Beschäftigten bis einschließlich 50 Beschäftigten des antragstellenden Unternehmens
    • Maximal 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) mit mehr als 50 Beschäftigten des antragstellenden Unternehmens.
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung,
  • auf Wunsch bis zu 2 tilgungs­freie Jahre zu Beginn.
  • Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt (bzw. seit Sie am Markt aktiv sind, falls der Zeitraum kürzer ist)

Als Beschäftigte gelten oben alle, die zum 31.12.2019 einen laufenden Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen hatten. Leihabreitskräfte zählen also nicht. Eine Kombination des KfW-Schnellkredits mit den aufgrund der Corona-Krise erweiterten Programmen der Bürgschaftsbanken ist neuerdings möglich.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 10 Mitarbeitern und die ebenfalls schon länger am Markt sind, gibt es zudem den Unternehmerkredit (037/047).

KfW-Unternehmerkredit (037):

  • Für Anschaffungen und laufende Kosten.
  • Reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % p.a. 
  • Bis zu 90 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW.
  • Kleinere und große Kreditbeträge – bis zu 100 Mio. Euro.
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 2 Jahre keine Tilgung.
  • Bereitstellungs­provision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bank­arbeits­tage nach Zusage.

Der Kredit­höchstbetrag ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das Doppelte der Lohn­kosten 2019 oder
  • den Liquiditätsbedarf für 18 Monate bei kleinen und mittleren Unter­nehmen bzw. 12 Monate bei großen Unter­nehmen oder
  • bei Krediten über 25 Mio. Euro: 50 % der Gesamt­verschuldung oder 30 % der Bilanz­summe.

Die Konditionenübersicht Unternehmerkredit 037 und 047 (HF = Haftungsfreistellung) findet sich hier. Die Zinssätze sind nach dem individuellen Rating gestaffelt und leigen effektiv zwischen 1,03% und 7,64% p.a. (Stand 02.11.2020).

 Was es zu beachten gilt:

Für Kredite mit Risikoübernahme durch die KfW gilt, wie bei allen anderen Produkten, dass diese über die Hausbank beantragt werden (Hausbankprinzip). Neben der obligatorischen Prüfung der Förderwürdigkeit des Vorhabens wird eine zusätzlich Risikoprüfung durchgeführt, die zusätzliche Unterlagen und Angaben zum Unternehmen bzw. Vorhaben erfordert. Das sind Unterlagen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Antragstellers und Unterlagen und Angaben zu weiteren risikorelevanten Sachverhalten.

Es gibt für die Kredite  wie den KfW-Unternehmerkredit (037/047) ein Formular Ergänzende Angaben Sondermaßnahme Corona-Hilfe in dem die Hausbank erklären muss:

Zum Stichtag 31.12.2019 handelte es sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition (Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Zudem werden die Mittel aus dem KfW-Kredit keinem Unternehmen zur Verfügung gestellt, das zum Stichtag in Schwierigkeiten war.

Wann ein Unternehmen als in Schwierigkeiten gilt,  wird in Artikel 2 Ziffer 18 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung erläutert.

Hier beispielhaft ein paar „Positivmerkmale“, die die Vergabe  lt. KfW beeinflussen:

  1. Kapitaldienstfähigkeit gegeben
  2. 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit (PD) max. 2,80 % zum Stichtag 31.12.2019
  3. keine Liquiditätsschwierigkeiten vor dem 31.12.2019, kein signifikanter Umsatz-/ Ertragsrückgang (i. d. R. max. 10 %),
    keine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftliche Lage
  4. Gesellschafterkreis unverändert und keine Unternehmensübernahme
  5. Keine Kundenkonzentration

Diese und andere Kriterien zu ermitteln erfordert i.d.R. ein Konzept in Form eines kurzen Businessplans mit entsprechenden Planungsrechnungen und Analysen der aktuellen Gegebenheiten sowie der Entwicklung der letzten Monate.

Wir unterstützen Sie dabei gerne! Siehe auch unsere Soforthilfe!